Besondere Bedingungen für Übernachtungen
Thierbachshof – Ferienwohnungen, Zirkuswagen und sonstige Beherbergungseinheiten
| Hinweis: Diese Bedingungen ergänzen die Allgemeinen Vertragsbedingungen des Thierbachshofs. |
1. Geltungsbereich und Vertragsgegenstand
Diese Bedingungen gelten für die zeitweise Überlassung von Ferienwohnungen, Zimmern, Zirkuswagen und sonstigen Unterkunftseinheiten zu Beherbergungszwecken sowie für damit verbundene Nebenleistungen.
Die Unterkunft darf nicht als dauerhafter Wohnsitz, zur Untervermietung, für Veranstaltungen, gewerbliche Tätigkeiten, Foto- oder Filmproduktionen oder andere als die vereinbarten Zwecke genutzt werden, sofern Thierbachshof nicht vorher in Textform zugestimmt hat.
Maßgeblich für Art, Ausstattung, Belegung, Zeitraum und Preis sind die Buchungsbestätigung und die bei Buchung einbezogene Leistungsbeschreibung. Zumutbare, gleichwertige Änderungen einzelner Ausstattungsgegenstände bleiben vorbehalten, sofern die vertragsgemäße Nutzung nicht wesentlich beeinträchtigt wird.
2. Buchung, Zahlung und Nichtzahlung
Der Beherbergungsvertrag kommt nach Maßgabe der Allgemeinen Vertragsbedingungen zustande.
Sofern in der Buchungsbestätigung nichts anderes bestimmt ist, ist der Gesamtpreis innerhalb der dort angegebenen Frist zu zahlen. Bei kurzfristigen Buchungen kann sofortige Zahlung verlangt werden.
Nach erfolgloser angemessener Zahlungsfrist ist Thierbachshof berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und die Unterkunft anderweitig zu vergeben. Weitergehende gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.
3. Kein gesetzliches Widerrufsrecht
Bei Verträgen über Beherbergungsleistungen zu anderen Zwecken als zu Wohnzwecken besteht kein gesetzliches Widerrufsrecht, wenn der Vertrag einen spezifischen Termin oder Zeitraum vorsieht.
Ein vertragliches Stornierungsrecht besteht nur nach Maßgabe der nachfolgenden Regelungen oder einer günstigeren individuellen Buchungsbedingung.
4. Stornierung durch den Gast und Nichtanreise
Der Gast kann vor Beginn des Aufenthalts in Textform stornieren. Maßgeblich ist der Zugang der Erklärung bei Thierbachshof.
Soweit keine abweichende Rate oder Plattformbedingung vereinbart wurde, gelten folgende pauschalierte Entschädigungen:
- bis einschließlich 29 Tage vor Anreise: kostenfrei
- ab 28 Tage bis einschließlich 15 Tage vor Anreise: 50 Prozent des vereinbarten Übernachtungspreises
- ab 14 Tage bis einschließlich 7 Tage vor Anreise: 80 Prozent des vereinbarten Übernachtungspreises
- ab 6 Tage vor Anreise, bei Nichtanreise oder bei vom Gast veranlasster vorzeitiger Abreise: 90 Prozent des vereinbarten Übernachtungspreises
Die Pauschalen berücksichtigen typischerweise ersparte Aufwendungen. Dem Gast bleibt ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Thierbachshof rechnet Erlöse aus einer anderweitigen Vermietung für denselben Zeitraum an.
Thierbachshof kann einen nachweislich höheren Schaden verlangen, muss diesen jedoch konkret darlegen und ersparte Aufwendungen sowie anderweitige Erlöse anrechnen.
Eine Ersatzperson kann nur mit Zustimmung von Thierbachshof in den Vertrag eintreten. Die Zustimmung darf insbesondere verweigert werden, wenn die Ersatzperson Buchungsvoraussetzungen nicht erfüllt, der Buchungszweck abweicht oder gesetzliche beziehungsweise betriebliche Gründe entgegenstehen.
5. Anreise, Check-in, Erreichbarkeit und Abreise
Die Unterkunft steht am Anreisetag grundsätzlich ab der in der Buchungsbestätigung genannten Check-in-Zeit zur Verfügung. Der Check-in muss innerhalb des dort oder in den Anreiseinformationen angegebenen Zeitraums erfolgen, sofern nicht vorab ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
Der vertragliche Anspruch auf Zugang und Nutzung der Unterkunft beginnt erst mit der bestätigten Check-in-Zeit und endet mit der bestätigten Check-out-Zeit.
Eine frühere Ankunft auf dem Grundstück begründet keinen Anspruch auf vorzeitigen Zugang zur Unterkunft, auf Freischaltung des Türcodes, auf Schlüsselübergabe, auf Abstellen von Gepäck in der Unterkunft oder auf sonstige Nutzung der gebuchten Räume.
Ein Early Check-in oder Late Check-out ist nur wirksam vereinbart, wenn diese Zusatzleistung vorab gebucht und von Thierbachshof ausdrücklich bestätigt wurde. Die bloße Anfrage, eine frühere Ankunft, eine verspätete Abreise oder die Bereitschaft zur nachträglichen Zahlung begründen keinen Anspruch auf die Zusatzleistung.
Ohne bestätigten Early Check-in wird der Zugang frühestens zur regulären Check-in-Zeit freigeschaltet. Ohne bestätigten Late Check-out ist die Unterkunft spätestens zur regulären Check-out-Zeit vollständig zu räumen und herauszugeben.
Thierbachshof ist nicht verpflichtet, einen Early Check-in oder Late Check-out kurzfristig zu ermöglichen. Eine Ablehnung ist insbesondere möglich, wenn die Unterkunft noch gereinigt, kontrolliert, gewartet oder vorbereitet wird oder betriebliche Abläufe entgegenstehen.
Gewährt Thierbachshof im Einzelfall aus Kulanz einen früheren Zugang oder eine spätere Abreise, entsteht daraus kein Anspruch für den laufenden oder für zukünftige Aufenthalte.
Der Check-in erfolgt grundsätzlich selbstständig unter Verwendung der bereitgestellten Anreise-, Park- und Zugangsinformationen. Ein Anspruch auf persönliche Begrüßung, Begleitung, Schlüsselübergabe, Einweisung oder Anwesenheit des Vermieters oder seiner Mitarbeiter vor Ort besteht zu keiner Zeit.
Während des vereinbarten Check-in-Zeitraums stellt Thierbachshof eine angemessene telefonische oder elektronische Erreichbarkeit für konkrete Probleme mit dem Zugang oder notwendige Rückfragen sicher. Ein Anspruch auf sofortige Erreichbarkeit, persönliche Anwesenheit oder eine bestimmte Reaktionszeit besteht nicht.
Der Gast ist verpflichtet, die vorab übermittelten Anreise-, Park-, Zugangs- und Bedienungshinweise rechtzeitig vor der Anreise zur Kenntnis zu nehmen und zu beachten. Schwierigkeiten, die ausschließlich darauf beruhen, dass diese Informationen nicht gelesen, nicht mitgeführt oder nicht befolgt wurden, begründen keinen Anspruch auf persönliche Unterstützung vor Ort.
Die Unterkunft ist am Abreisetag bis zur bestätigten Check-out-Zeit vollständig geräumt, besenrein und mit abgewaschenem und eingeräumtem Geschirr zurückzugeben. Persönliche Gegenstände und Abfälle sind entsprechend den bereitgestellten Hinweisen zu entfernen.
Bei verspäteter Räumung kann Thierbachshof den konkret entstehenden Schaden verlangen. Dies kann insbesondere zusätzliche Personal- und Organisationskosten, eine gebuchte Late-Check-out-Gebühr sowie berechtigte Ansprüche nachfolgender Gäste umfassen. Dem Gast bleibt der Nachweis eines geringeren Schadens gestattet.
Die Unterkunft steht am Anreisetag grundsätzlich ab 16:00 Uhr zur Verfügung. Der Check-in muss bis 22:00 Uhr oder den Anreiseinformationen angegebenen Zeitraums erfolgen, sofern nicht vorab ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
Der vertragliche Anspruch auf Zugang und Nutzung der Unterkunft beginnt erst mit der bestätigten Check-in-Zeit und endet mit der bestätigten Check-out-Zeit.
Eine frühere Ankunft auf dem Grundstück begründet keinen Anspruch auf vorzeitigen Zugang zur Unterkunft, auf Freischaltung des Türcodes, auf Schlüsselübergabe, auf Abstellen von Gepäck in der Unterkunft oder auf sonstige Nutzung der gebuchten Räume.
Ein Early Check-in oder Late Check-out ist nur wirksam vereinbart, wenn diese Zusatzleistung vorab gebucht und von Thierbachshof ausdrücklich bestätigt wurde. Die bloße Anfrage, eine frühere Ankunft, eine verspätete Abreise oder die Bereitschaft zur nachträglichen Zahlung begründen keinen Anspruch auf die Zusatzleistung.
Ohne bestätigten Early Check-in wird der Zugang frühestens zur regulären Check-in-Zeit freigeschaltet. Ohne bestätigten Late Check-out ist die Unterkunft spätestens zur regulären Check-out-Zeit vollständig zu räumen und herauszugeben.
Thierbachshof ist nicht verpflichtet, einen Early Check-in oder Late Check-out kurzfristig zu ermöglichen. Eine Ablehnung ist insbesondere möglich, wenn die Unterkunft noch gereinigt, kontrolliert, gewartet oder vorbereitet wird oder betriebliche Abläufe entgegenstehen.
Gewährt Thierbachshof im Einzelfall aus Kulanz einen früheren Zugang oder eine spätere Abreise, entsteht daraus kein Anspruch für den laufenden oder für zukünftige Aufenthalte.
Der Check-in erfolgt grundsätzlich selbstständig unter Verwendung der bereitgestellten Anreise-, Park- und Zugangsinformationen. Ein Anspruch auf persönliche Begrüßung, Begleitung zur Unterkunft, Schlüsselübergabe, Einweisung oder Anwesenheit des Vermieters oder seiner Mitarbeiter vor Ort besteht zu keiner Zeit.
Während des vereinbarten Check-in-Zeitraums stellt Thierbachshof eine angemessene telefonische oder elektronische Erreichbarkeit für konkrete Probleme mit dem Zugang oder notwendige Rückfragen sicher. Ein Anspruch auf sofortige Erreichbarkeit, persönliche Anwesenheit oder eine bestimmte Reaktionszeit besteht nicht.
Der Gast ist verpflichtet, die vorab übermittelten Anreise-, Park-, Zugangs- und Bedienungshinweise rechtzeitig vor der Anreise zur Kenntnis zu nehmen und zu beachten. Schwierigkeiten, die ausschließlich darauf beruhen, dass diese Informationen nicht gelesen, nicht mitgeführt oder nicht befolgt wurden, begründen keinen Anspruch auf persönliche Unterstützung vor Ort.
Die Unterkunft ist am Abreisetag bis zur bestätigten Check-out-Zeit (regulär 10:00 Uhr) vollständig geräumt, besenrein und mit abgewaschenem und eingeräumtem Geschirr zurückzugeben. Persönliche Gegenstände und Abfälle sind entsprechend den bereitgestellten Hinweisen zu entfernen.
Bei verspäteter Räumung kann Thierbachshof den konkret entstehenden Schaden verlangen. Dies kann insbesondere zusätzliche Personal- und Organisationskosten, eine gebuchte Late-Check-out-Gebühr sowie berechtigte Ansprüche nachfolgender Gäste umfassen. Dem Gast bleibt der Nachweis eines geringeren Schadens offen.
Reist der Gast ohne Mitteilung nicht an, darf Thierbachshof nach Ablauf des Anreisetages und zumutbarer Kontaktaufnahme über die Unterkunft verfügen. Die Vergütung richtet sich nach Ziffer 4.
6. Gebuchte Personen, Höchstbelegung und Besucher
Die Unterkunft darf ausschließlich von den in der Buchung angegebenen und von Thierbachshof bestätigten Personen genutzt werden. Maßgeblich sind sowohl die bestätigte Personenzahl als auch die für die Unterkunft angegebene absolute Höchstbelegung.
Die Buchung einer Unterkunft für eine bestimmte Personenzahl begründet keinen Anspruch darauf, nachträglich weitere Personen aufzunehmen. Dies gilt auch dann, wenn die bauliche oder technische Höchstbelegung der Unterkunft noch nicht erreicht ist und der Gast zur Zahlung eines zusätzlichen Entgelts bereit ist.
Jede nachträgliche Änderung der Personenzahl bedarf der vorherigen ausdrücklichen Zustimmung von Thierbachshof in Textform. Thierbachshof ist berechtigt, eine Erhöhung der Personenzahl ohne Angabe eines besonderen Grundes abzulehnen. Insbesondere besteht kein Anspruch auf zusätzliche Betten, Schlafgelegenheiten, Bettwäsche, Handtücher, Geschirr, Verbrauchsmaterialien oder sonstige Ausstattungsgegenstände.
Besucher und sonstige nicht gebuchte Personen dürfen die Unterkunft oder die ausschließlich den Übernachtungsgästen vorbehaltenen Bereiche nur nach vorheriger Zustimmung von Thierbachshof betreten oder nutzen.
Als Übernachtungsgast gilt jede Person, die sich während der üblichen Nachtruhe in der Unterkunft aufhält oder dort eine Schlafmöglichkeit nutzt. Es ist unerheblich, ob ein Bett, Sofa, Fußboden oder eine mitgebrachte Schlafgelegenheit verwendet wird.
Bei einer nicht genehmigten Anwesenheit oder Mehrbelegung kann Thierbachshof verlangen, dass sämtliche nicht bestätigten Personen das Gebäude und das Grundstück unverzüglich verlassen. Thierbachshof ist nicht verpflichtet, nachträglich einer Vertragsänderung zuzustimmen.
Stimmt Thierbachshof ausnahmsweise einer nachträglichen Änderung zu, kann die Zustimmung insbesondere von der Einhaltung der Höchstbelegung, der vollständigen Angabe der Gästedaten, einer angemessenen Vorbereitungszeit und der Zahlung des hierfür geltenden Mehrpreises abhängig gemacht werden.
Eine erhebliche nicht genehmigte Mehrbelegung, die bewusste Verschleierung der Personenzahl oder die Weigerung, den vertragsgemäßen Zustand unverzüglich herzustellen, kann einen wichtigen Grund zur außerordentlichen Kündigung darstellen.
7. Temporäre Mitgliedschaft im Mühlenclub
Jeder bestätigte Übernachtungsgast wird für die Dauer des Aufenthalts ohne gesonderten Mitgliedsbeitrag temporäres Mitglied des Mühlenclubs. Die temporäre Mitgliedschaft beginnt frühestens mit dem vereinbarten Check-in und endet automatisch mit Beendigung des Beherbergungsvertrags.
Die temporäre Mitgliedschaft berechtigt ausschließlich zur Nutzung des Mühlenclubs nach Maßgabe der Mühlenclub-Bedingungen und der Hausordnung. Sie begründet keinen Anspruch auf Fortsetzung nach dem Aufenthalt und ist nicht auf Dritte übertragbar.
Der für die Unterkunft eingerichtete Zugang kann zugleich für den Mühlenclub freigeschaltet werden. Der buchende Gast hat sicherzustellen, dass nur bestätigte Übernachtungsgäste diesen Zugang nutzen.
Verstöße im Mühlenclub gelten zugleich als Pflichtverletzungen aus dem Beherbergungsvertrag, wenn sie nach Art und Schwere das für die Beherbergung erforderliche Vertrauensverhältnis beeinträchtigen.
8. Pflegliche Nutzung und verbotene Handlungen
Die Unterkunft, das Inventar, technische Einrichtungen sowie Hof- und Außenbereiche sind sorgfältig, bestimmungsgemäß und ausschließlich im vereinbarten Umfang zu nutzen.
Ohne vorherige Zustimmung sind insbesondere untersagt:
- Rauchen oder Verdampfen in sämtlichen Innenräumen,
- das Entzünden oder Unterhalten offenen Feuers, einschließlich Feuerstellen, Feuerschalen, Feuerkörben, Grills, Kerzen im Außenbereich und vergleichbarer Einrichtungen,
- die Nutzung vorhandener Feuerstellen oder Grilleinrichtungen ohne vorherige Freigabe für den konkreten Tag und Nutzungszeitraum,
- das Laden von Elektrofahrzeugen, Elektrofahrrädern oder sonstigen größeren Akkus über Steckdosen, Verlängerungskabel oder andere nicht ausdrücklich hierfür freigegebene Anschlüsse,
- das Abstellen eines Elektrofahrzeugs an einer Ladestation oder einem Stromanschluss zum Zweck des Ladens, ohne dass die Nutzung und gegebenenfalls das hierfür geschuldete Entgelt vorher vereinbart wurden,
- das Mitbringen oder Betreiben eigener Elektroheizgeräte, Kochgeräte oder sonstiger Geräte mit erheblicher Anschlussleistung,
- Partys, Veranstaltungen, laute Musik und die Nutzung von Beschallungsanlagen,
- Veränderungen an Möbeln, technischen Einrichtungen, Rauchmeldern, Schlössern, Netzwerk-, Heizungs- oder Sicherheitseinrichtungen.
Eine erteilte Zustimmung zur Nutzung einer Feuerstelle gilt ausschließlich für den konkret freigegebenen Zeitraum und kann jederzeit aus Sicherheitsgründen widerrufen werden. Der Gast ist verpflichtet, gesetzliche Verbote, aktuelle Waldbrandgefahrenstufen, Wetterbedingungen und konkrete Anweisungen von Thierbachshof zu beachten.
Bei Waldbrandgefahrenstufe 4 oder 5, starkem Wind, anhaltender Trockenheit oder sonstiger erhöhter Brandgefahr ist die Nutzung sämtlicher Außenfeuerstellen, Grills und vergleichbarer Einrichtungen untersagt, auch wenn diese auf dem Grundstück vorhanden und grundsätzlich nutzbar sind.
Das Mitbringen und Halten von Tieren ist grundsätzlich nicht gestattet. Ausgenommen sind rechtmäßig mitgeführte und entsprechend gekennzeichnete Assistenzhunde nach den gesetzlichen Bestimmungen. Der Gast hat Thierbachshof möglichst vor der Anreise über das Mitführen eines Assistenzhundes zu informieren, damit betriebliche Abläufe vorbereitet werden können. Die gesetzlichen Zutrittsrechte werden von dieser Informationspflicht nicht abhängig gemacht.
Der Halter oder die berechtigte Begleitperson bleibt für die Beaufsichtigung des Assistenzhundes, die Einhaltung der allgemeinen Sicherheits- und Hygieneregeln sowie für verursachte Schäden nach den gesetzlichen Vorschriften verantwortlich.
Beim Verlassen der Unterkunft sind Türen ordnungsgemäß zu verschließen, Fenster bei ungeeigneter Witterung zu schließen und vermeidbare Energie- und Wasserverschwendung zu unterlassen.
9. Mängelanzeige, Prüfung und Abhilfe
Der Gast hat erkennbare Mängel, Schäden oder Störungen unverzüglich nach Feststellung mitzuteilen und so konkret zu beschreiben, dass Thierbachshof eine Prüfung und gegebenenfalls Abhilfe vornehmen kann.
Thierbachshof ist eine angemessene Gelegenheit zur Besichtigung und Abhilfe einzuräumen. Der Zutritt wird grundsätzlich angekündigt und auf das erforderliche Maß beschränkt. Bei Gefahr im Verzug oder zur Abwehr erheblicher Schäden darf die Unterkunft auch ohne vorherige Zustimmung betreten werden.
Unterlässt der Gast schuldhaft die unverzügliche Anzeige oder verweigert er eine zumutbare Prüfung oder Abhilfe, richten sich die Folgen nach den gesetzlichen Vorschriften. Zwingende Mängelrechte werden nicht pauschal ausgeschlossen.
Eigenmächtige Ersatzbeschaffungen, Reparaturen oder Beauftragungen Dritter werden nur ersetzt, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen. Soweit zumutbar, ist zuvor die Zustimmung von Thierbachshof einzuholen. Behauptete Aufwendungen sind durch geeignete Belege nachzuweisen.
Thierbachshof darf den Zustand der Unterkunft bei Übergabe, bei einer Beanstandung und nach Abreise sachlich dokumentieren. Personenbezogene Daten sind dabei auf das erforderliche Maß zu beschränken.
10. Schäden, außergewöhnliche Verschmutzung und verlorene Gegenstände
Schäden und außergewöhnliche Verschmutzungen sind unverzüglich zu melden. Der Gast darf Schäden nicht selbst verdecken oder ohne Zustimmung reparieren.
Die übliche Endreinigung ist im vereinbarten Preis enthalten, soweit nichts anderes ausgewiesen ist. Nicht umfasst sind außergewöhnliche Verunreinigungen, insbesondere durch Rauchen, Erbrochenes, Exkremente, erhebliche Fett- oder Lebensmittelverschmutzungen, unsachgemäße Tierhaltung, Konfetti, Wachs, Farbe oder eine vertragswidrige Nutzung. Erforderliche Mehrkosten werden konkret abgerechnet.
Zurückgelassene Gegenstände werden auf Risiko und Kosten des Gastes versandt, wenn dieser den Versand verlangt. Thierbachshof darf offensichtlich wertlose oder verderbliche Gegenstände entsorgen. Andere Fundsachen werden für einen angemessenen Zeitraum aufbewahrt; gesetzliche Vorschriften bleiben unberührt.
11. Rücksichtnahme, Außenbereiche und besondere Gefahren eines Hofgrundstücks
Zwischen 22:00 Uhr und 07:00 Uhr gilt Nachtruhe. Lärm ist auf Zimmerlautstärke zu begrenzen. Auf Bewohner, Nachbarn, andere Gäste und Tiere ist jederzeit angemessen Rücksicht zu nehmen.
Parkplätze, Zufahrten, Innenhof, Garten- und Wirtschaftsbereiche dürfen nur entsprechend der Beschilderung und den Anweisungen genutzt werden. Betriebs-, Privat- und Tierbereiche, die nicht für Gäste freigegeben sind, dürfen nicht betreten werden.
Das Grundstück ist ein ländlich geprägter und teilweise landwirtschaftlich genutzter Hof. Es können insbesondere unebene Wege, Stufen, Schwellen, naturbelassene Flächen, landwirtschaftliche Geräte, Tiere, Insekten, Pflanzen, Feuerstellen und betriebliche Abläufe vorhanden sein.
Auf dem Grundstück befinden sich nicht oder nicht vollständig eingezäunte Teiche und sonstige Wasserflächen. Das Betreten der Uferbereiche und die Annäherung an Wasserflächen erfolgen mit besonderer Vorsicht. Baden, Betreten von Eisflächen und unbeaufsichtigtes Spielen an den Wasserflächen sind untersagt.
Eltern und sonstige Aufsichtspflichtige müssen Kinder und betreuungsbedürftige Personen jederzeit so beaufsichtigen, dass sie insbesondere nicht unbeaufsichtigt an Teiche, Wasserflächen, Tierbereiche, Feuerstellen, Verkehrsflächen oder betriebliche Einrichtungen gelangen.
Das Vorhandensein von Hühnern, Katzen, Insekten und anderen auf einem ländlichen Grundstück üblichen Tieren und Naturerscheinungen stellt keinen Mangel der Unterkunft dar, sofern nicht eine ungewöhnliche oder vermeidbare Beeinträchtigung vorliegt.
12. Kontroll- und Zutrittsrecht
Thierbachshof respektiert den geschützten privaten Bereich der Gäste. Ein Betreten während des Aufenthalts erfolgt nur mit Einwilligung, nach angemessener Ankündigung aus sachlichem Grund oder wenn eine gesetzliche Befugnis besteht.
Ein sachlicher Grund liegt insbesondere vor bei einer konkreten Mängelmeldung, erforderlicher Wartung, Verdacht auf erhebliche Vertragsverletzungen, Gefahr für Personen oder Sachen, drohendem Wasserschaden, Brandverdacht oder notwendiger Gefahrenabwehr.
Bei einem begründeten Verdacht auf Überbelegung kann Thierbachshof eine zeitnahe Klärung der anwesenden Personen verlangen. Eine Kontrolle muss verhältnismäßig erfolgen.
13. Außerordentliche Kündigung durch Thierbachshof
Thierbachshof kann den Beherbergungsvertrag aus wichtigem Grund außerordentlich mit sofortiger Wirkung kündigen, wenn unter Abwägung aller Umstände und Interessen eine Fortsetzung bis zum vereinbarten Ende nicht zumutbar ist.
Ein wichtiger Grund kann insbesondere vorliegen, wenn der Gast oder eine ihm zuzurechnende Person:
- die bestätigte Personenzahl oder die zulässige Höchstbelegung erheblich überschreitet oder die tatsächliche Personenzahl bewusst verschleiert,
- nicht genehmigte Personen trotz Aufforderung nicht entfernt oder Zugangsdaten an Dritte weitergibt,
- vorsätzlich falsche Angaben über Mängel, Schäden, Kosten oder Geschehensabläufe macht, um einen wirtschaftlichen Vorteil zu erlangen,
- die Unterkunft für Partys, Veranstaltungen, gewerbliche, strafbare oder sonst erheblich vertragswidrige Zwecke nutzt,
- Rauch-, Brand- oder erhebliche sonstige Sicherheitsgefahren schafft,
- andere Gäste, Bewohner, Mitarbeiter, Nachbarn oder Tiere erheblich stört, bedroht, beleidigt, belästigt oder gefährdet,
- Inventar, Gebäude, technische Einrichtungen oder Außenanlagen vorsätzlich oder grob fahrlässig erheblich beschädigt,
- innerhalb kurzer Zeit mehrere Schäden an Inventar, Ausstattung oder technischen Einrichtungen verursacht und aufgrund von Art, Häufigkeit oder Umständen der Schäden die konkrete Gefahr weiterer erheblicher Schäden besteht,
- einen eingetretenen Schaden nicht meldet, zu verschleiern versucht oder die zur Schadensbegrenzung erforderliche Mitwirkung verweigert,
- erforderliche Kontrollen, Reparaturen oder Maßnahmen zur Schadensbegrenzung unberechtigt verhindert,
- berechtigte Sicherheits- oder Nutzungsanweisungen verweigert,
- im Mühlenclub Waren nicht bezahlt, manipuliert oder entwendet oder
- trotz Abmahnung eine wesentliche Vertragspflicht erneut oder fortgesetzt verletzt.
Soweit eine Pflichtverletzung behebbar ist und ihre Schwere keine sofortige Beendigung rechtfertigt, erfolgt grundsätzlich zunächst eine Abmahnung und eine angemessene kurze Frist zur Abhilfe.
Eine Abmahnung oder Fristsetzung ist insbesondere entbehrlich, wenn bereits erhebliche Schäden eingetreten sind, aufgrund konkreter Umstände weitere erhebliche Schäden unmittelbar zu erwarten sind, eine Gefahr für Personen, Tiere oder Sachen besteht, der Gast die Abhilfe endgültig verweigert oder das erforderliche Vertrauensverhältnis schwerwiegend zerstört ist.
14. Folgen der Vertragsbeendigung
Mit Wirksamwerden der Kündigung endet das Nutzungsrecht aller Gäste. Die Unterkunft ist innerhalb einer den Umständen angemessenen Frist zu räumen und ordnungsgemäß herauszugeben. Zugangscodes dürfen anschließend deaktiviert werden.
Thierbachshof ist bei einer vom Gast zu vertretenden Kündigung nicht verpflichtet, Ersatzunterkunft, Transport oder sonstige Folgekosten zu übernehmen.
Vergütung und Schadenersatz richten sich nach den gesetzlichen Vorschriften. Ersparte Aufwendungen und Erlöse aus anderweitiger Vermietung werden angerechnet. Dem Gast bleibt der Nachweis offen, dass kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.
Ein eigenmächtiges körperliches Entfernen von Personen oder Sachen findet nicht statt. Bei verweigerter Räumung, Bedrohungen oder Gefahren können Polizei, Feuerwehr oder andere zuständige Stellen hinzugezogen und gerichtliche Schritte eingeleitet werden.
Thierbachshof kann nach Vertragsende ein sachlich gerechtfertigtes Hausverbot aussprechen.
15. Haftung, eingebrachte Sachen und Nutzung besonderer Einrichtungen
Es gelten die Haftungsregelungen der Allgemeinen Vertragsbedingungen sowie die zwingenden gesetzlichen Vorschriften über die Haftung des Beherbergungsbetriebs für eingebrachte Sachen.
Die Bereitstellung eines Stellplatzes begründet keinen Bewachungs- oder Verwahrungsvertrag. Für Fahrzeuge und darin befindliche Gegenstände haftet Thierbachshof ausschließlich nach den gesetzlichen Vorschriften.
Der Gast ist verpflichtet, Unterkunftstüren beim Verlassen ordnungsgemäß zu schließen und, soweit technisch vorgesehen, zu verriegeln. Fenster, Terrassen- und Balkontüren sowie sonstige Zugänge sind beim Verlassen der Unterkunft zu schließen, sofern nicht im Einzelfall etwas anderes ausdrücklich zugelassen wurde.
Schlüssel, Zugangscodes, Karten und sonstige Zugangsmittel sind vor dem Zugriff unbefugter Dritter zu schützen. Sie dürfen nicht weitergegeben, veröffentlicht, offen zugänglich aufbewahrt oder gemeinsam mit einem Hinweis auf die zugehörige Unterkunft verwahrt werden.
Der Verlust eines Zugangsmittels, der Verdacht einer unbefugten Kenntnisnahme eines Zugangscodes, ein Einbruch, ein Diebstahl oder sonstige Anzeichen eines unbefugten Zutritts sind Thierbachshof unverzüglich mitzuteilen.
Verletzt der Gast diese Sicherungs- oder Mitteilungspflichten schuldhaft und trägt dies zur Entstehung oder Vergrößerung eines Schadens bei, wird sein Mitverschulden nach den gesetzlichen Vorschriften berücksichtigt.
Der Verlust, die Zerstörung oder Beschädigung eingebrachter Sachen ist Thierbachshof nach Kenntnis unverzüglich anzuzeigen. Unterbleibt die Anzeige schuldhaft, können gesetzliche Ansprüche nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften ausgeschlossen oder eingeschränkt sein.
Kamine, Öfen, Feuerstellen, Grills, Spiel- und Sportgeräte sowie sonstige Innen- und Außenanlagen dürfen nur bestimmungsgemäß, mit der erforderlichen Sorgfalt und unter Beachtung sämtlicher bereitgestellter Bedienungs-, Sicherheits- und Nutzungshinweise verwendet werden.
Der Gast ist verpflichtet, sich vor der erstmaligen Nutzung mit der Bedienung und den erkennbaren Gefahren der jeweiligen Einrichtung vertraut zu machen. Bestehen Unklarheiten hinsichtlich Bedienung, Freigabe oder sicherer Nutzung, darf die Einrichtung bis zur Klärung nicht verwendet werden.
Soweit eine vorherige Zustimmung oder Freigabe durch Thierbachshof erforderlich ist, darf die Nutzung erst nach deren ausdrücklicher Erteilung erfolgen. Das bloße Vorhandensein oder die Zugänglichkeit einer Einrichtung stellt keine Freigabe zur Nutzung dar.
Insbesondere ist der Gast verpflichtet,
- Kamine, Öfen, Feuerstellen und Grills nur im ausdrücklich zugelassenen Umfang und niemals unbeaufsichtigt zu betreiben,
- Kinder und betreuungsbedürftige Personen von heißen Oberflächen, Feuerstellen, Gewässern, Geräten und sonstigen Gefahrenbereichen fernzuhalten oder unmittelbar zu beaufsichtigen,
- Schutzvorrichtungen, Absperrungen, Rauchmelder und sonstige Sicherheitseinrichtungen unverändert zu lassen,
- die Nutzung sofort einzustellen und Thierbachshof zu informieren, wenn ein Defekt, eine ungewöhnliche Rauchentwicklung, eine Überhitzung oder eine sonstige Gefahr erkennbar wird,
- Einrichtungen nicht unter Alkohol-, Medikamenten- oder Drogeneinfluss zu benutzen, wenn dadurch die sichere Bedienung beeinträchtigt sein kann.
Verletzt der Gast diese Pflichten schuldhaft und entsteht dadurch ein Schaden, haftet er nach den gesetzlichen Vorschriften für die hieraus entstehenden Personen-, Sach- und Vermögensschäden sowie erforderlichen Folgekosten.
Hierzu können insbesondere Kosten für Feuerwehreinsätze, technische Überprüfungen, Reparaturen, Sonderreinigung, Geruchs- und Rauchbeseitigung sowie ein konkret nachgewiesener Nutzungsausfall gehören.
Hat die Missachtung der Bedienungs-, Sicherheits- oder Nutzungshinweise zur Entstehung oder Vergrößerung eines vom Gast erlittenen Schadens beigetragen, wird dieses Mitverschulden nach den gesetzlichen Vorschriften berücksichtigt.
16. Zusatzleistungen
Zusatzleistungen, etwa Frühstücks-, Getränke-, Feuerholz- oder Anlasspakete, werden nach der jeweiligen Leistungsbeschreibung erbracht. Soweit sie für einen konkreten Termin individuell vorbereitet werden oder schnell verderbliche Waren enthalten, kann ein gesetzliches Widerrufsrecht ausgeschlossen sein.
Stornierung und Erstattung von Zusatzleistungen richten sich nach der individuellen Vereinbarung und den gesetzlichen Vorschriften. Bereits individuell beschaffte, hergestellte oder verderbliche Bestandteile können bei einer vom Gast veranlassten Stornierung in Rechnung gestellt werden, soweit dies rechtlich zulässig und konkret nachvollziehbar ist.
17. Schlussbestimmung
Im Übrigen gelten die Allgemeinen Vertragsbedingungen des Thierbachshofs.
Stand: 5. Januar 2026.

